IMPRESSUM
Geschäftsführer:
Jan Wyrwas
hifi@wyrwas.de
USt-ID Nr.: DE 114887249
St.-Nr.: 14/204/07454
Handelsregisternummer: B 3016
Amtsgericht Braunschweig
Gestaltung & Technische Umsetzung:
amtenbrink.design, Jan & Luca Wyrwas
Rückgabebelehrung
Rückgaberecht
Sie können die im Onlinehandel erworbene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
Wyrwas HIFI Special
Geschäftsführer Jan Wyrwas
Humboldtstr. 23
38106 Braunschweig
hifi@wyrwas.de
Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesenwäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.
Ende der Rückgabebelehrung
Haftungsausschuss
1. Inhalt des Onlineangebotes
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2. Verweise und Links
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Radio-, Fernseh-, Elektro- und Multimedia- Fachbetriebe Die nachstehenden Bedingungen sind im beiderseitigen Einverständnis Vertragsbestandteil; sie haben Vorrang vor abweichenden Einkaufs- und ähnlichen Bedingungen des Kunden: Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
I. Verkaufsbedingungen
1. Abnahme und Abnahmeverzug
Nimmt der Kunde den Gegenstand nicht fristgemäß ab, ist der Unternehmer berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Unberührt davon bleiben die Rechte des Unternehmers, vom Vertrag zurückzu- treten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Rahmen einer Schadensersatzforderung kann der Unternehmer 20% des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist gehalten, Teillieferungen (Vorablieferungen) abzunehmen, soweit dies zumutbar ist.
2. Mängelansprüche
2.1
Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist bei
gebrauchten Gegenständen und wenn der Kunde Unternehmer ist, ein Jahr, im übrigen
zwei Jahre. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen mangelhafter Baumaterialien, die für
ein Grundstück oder Gebäude wesentlich und mit diesem fest verbunden sind und beim
Unternehmerrückgriff aus Anlass eines Verbrauchsgüterkaufes.
2.2
Der Kunde kann bei einer mangelhaften Sache zunächst nur die Beseitigung
des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung).
Der Unternehmer kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn
sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert
der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu
berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile
für den Kunden zurückgegriffen werden könnte.
Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann der Unternehmer wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern. Liefert der Unternehmer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Kunde die mangelhafte Sache herauszu- geben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten.
2.3
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Kunde vom Vertrag
zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
2.4
Werden vom Kunden Mängelansprüche geltend gemacht, muß er den Erwerb des
Kaufgegenstandes durch Vorlage der Rechnung oder auf andere geeignete Weise
nachweisen.
3. Urheber- und Kennzeichenrecht
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.
4. Datenschutz
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist – soweit technisch möglich und zumutbar – auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymis- sierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postan- schriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstössen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.
5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
II. Leistungs- und Reparaturbedingungen
1. Kosten für nicht durchgeführte Aufträge
Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:
1.1
der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht
festgestellt werden konnte;
1.2
der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;
1.3
der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde;
1.4
die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem
Bereich Unterhaltungselektronik nicht einwandfrei gegeben sind.
2. Bauleistungen
Bauleistungen werden insgesamt nach Teil B der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) erbracht.
3. Mängelansprüche
3.1
Für Mängelansprüche, die nicht auf Bauleistungen an Gebäuden oder
Grundstücken beruhen, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, wenn der Kunde
Unternehmer ist, im übrigen zwei Jahre.
3.2
Der Unternehmer kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein
neues Werk herstellen (Nacherfüllung). Der Unternehmer kann die Nacherfüllung ver-
weigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Stellt der
Unternehmer ein neues Werk her, kann er vom Kunden die Herausgabe des
mangelhaften Werkes und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen verlangen.
3.3
Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde dem Unternehmer die nach billigem
Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Kunde hat insbesondere
dafür Sorge zu tragen, daß der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durch
führung der Reparatur dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zur Verfügung steht.
Verweigert der Kunde dies oder verzögert er dies unzumutbar, ist der Unternehmer von
der Mängelhaftung befreit. Dem Kunden ist bekannt, daß der Unternehmer eine externe
Datensicherung vor Arbeitsaufnahme voraussetzt.
3.4
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Kunde vom Vertrag
zurücktreten oder nach seiner Wahl die Vergütung mindern.
4. Erweitertes Pfandrecht des Unternehmers an beweglichen Sachen
4.1
Dem Unternehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein
Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenstand des
Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten
Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden,
soweit sie mit dem im Besitz des Unternehmers befindlichen Gegenstand im Zusammenhang
stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur,
soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig sind.
4.2
Wird der Gegenstand vom Kunden nicht innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung abgeholt, kann der Unternehmer mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes
Lagergeld berechnen. Erfolgt die Abholung nicht spätestens nach drei Monaten,
entfällt eine weitere Aufbewahrungspflicht und jede Haftung für leicht fahrlässige
Beschädigung oder Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine
Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Unternehmer ist berechtigt, den Gegenstand nach
Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern.
Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.
4.3
Bei Aufträgen, deren Ausführung über einen Monat andauert, sind je nach
Fortschreiten der Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe von 90% des jeweiligen Wertes
der geleisteten Arbeiten zu erbringen. Die Abschlagszahlungen sind vom Unternehmer
anzufordern und binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum vom Kunden zu leisten.
III. Gemeinsame Bestimmungen für Leistungen, Reparaturen und Verkäufe
1. Preise und Zahlungsbedingungen
1.1
Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz des Unternehmers
einschlieslich Mehrwertsteuer.
1.2
Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe
zahlbar. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart
wurden. Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen und nur nach besonderer
Vereinbarung.
1.3
Der Kunde kommt auch ohne Mahnung neben den sonstigen gesetzlich
geregelten Fällen spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach
Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.
Ist unsicher, ob oder wann dem Kunden die Rechnung oder Zahlungsaufstellung zugegangen ist, tritt an ihre Stelle der Empfang der gekauften Sache.
2. Eigentumsvorbehalt
Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag vom Kunden geschuldeten Zahlungen Eigentum des Unternehmers. Gleiches gilt für Gegenstände, die der Unternehmer im Rahmen von Reparatur- oder sonstigen Montageverträgen liefert, soweit diese Gegenstände nicht durch Einbau wesentliche Bestandteile einer nicht dem Unternehmer gehörenden Sache werden. Der Eigentumsvor behalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Unternehmer gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit seiner Lieferung oder Leistung nachträglich erwirbt. Letzteres gilt nicht, wenn eine Reparatur durch den Unternehmer unzumutbar verzögert wird oder fehlgeschlagen ist. Bis zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Eigentumsvor behalt dürfen die vom Eigentumsvorbehalt erfaßten Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt. Ist der Kunde Unternehmer, so ist ihm die Übertragung von Besitz oder Eigentum im gewöhnlichen Geschäftsgang seines Unternehmens unter der Voraussetzung gestattet, daß die Forderungen aus der Weiterübertragung an den Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte des Unternehmers bereits jetzt an den Unternehmer abgetreten werden.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch der Vorbehaltsware berechtigt, so lange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungs verzug befindet.
Kommt der Kunde seinen fälligen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Unternehmer nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware vom Kunden herausverlangen sowie nach Androhung mit angemessener Frist unter Verrechnung auf seine Forderung durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Vorbehaltsware trägt der Kunde. Bei Teilzahlungsgeschäften kann der Unternehmer den Kaufgegenstand herausverlangen, wenn der Kunde trotz zweiwöchiger Zahlungsfrist mit zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mindestens mit 10 % des Gesamtteilzahlungspreises (bei einer Abzahlungsdauer von über drei Jahren mindestens 5 %) im Verzug ist. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung der Vorbehaltsware oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt hat der Kunde dem Unternehmer sofort schriftliche Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit diese Kosten nicht von Dritten eingezogen werden können. Der Kunde hat die Pflicht, die Vorbehaltsware während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich ausführen zu lassen. Der Unternehmer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen freizu- geben, soweit ihr Wert die zu sichernden und noch nicht beglichenen Forderungen um mehrals 10 % übersteigt.
3. Nacherfüllung, Rücktritt
3.1
Liefert der Unternehmer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie
Sache oder stellt der er ein neues Werk her, so kann er vom Kunden die mangelhafte
Sache oder das mangelhafte Werk herausverlangen und Wertersatz für die gezogenen
Nutzungen fordern. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die
zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchs
dauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer unter Berücksichtigung der Mangel
haftigkeit der Sache oder des Werks an.
3.2
Bei Rücktritt sind Unternehmer und Kunde verpflichtet, sich die voneinander empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Für gezogene Nutzungen hat der Kunde
Wertersatz zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes gilt III.3.1 Satz 2 entsprechend.
4. Haftungsausschlüsse
4.1
Von jeglicher Mängelhaftung ausgeschlossen sind: Mängel, die der Kunde
durch Beschädigung, falschen Anschluß, falsche Bedienung oder unsachgemäße Eingriffe
verursacht hat oder die durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag oder Verschleiß,
Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile, nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch, Verschmutzung, außergewöhnliche mechanische, chemische oder
atmosphärische Einflüsse verursacht wurden oder Mängel, die der Kunde nicht
unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Wochen angezeigt hat. Darüber hinaus sind
bei Produkten der Unterhaltungselektronik von jeglicher Haftung ausgeschlossen:
Mängel, die durch schlechte Empfangsqualität, ungünstige oder nachträglich geänderte
Empfangsbedingungen, mangelhafte Antennen, Beeinträchtigung des Empfangs oder
Betriebs durch äußere Einflüsse, vom Kunden eingelegte ungeeignete oder mangelhafte
Batterien, verschmutzte Magnetköpfe oder die unsachgemäße Behandlung von Abtastnadeln
bedingt sind.
4.2
Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher
Vertreter oder Erfüllungsgehilfe fahrlässig verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht
auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere aus Verzug,
sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung
gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
5. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel – und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Braunschweig der Sitz des Unternehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.